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5 Jahre Herstellergarantie

Sorglos unterwegs

Die 5 Jahre Herstellergarantie gilt für fabrikneue Fahrzeuge der Marke Volkswagen Nutzfahrzeuge hinsichtlich aller Mängel in Werkstoff und Werkarbeit. In den ersten zwei Jahren ist die Laufleistung unbeschränkt. Sie endet nach 5 Jahren oder nach einer maximalen Gesamtlaufleistung von 200’000 km im dritten bis fünften Jahr, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Diese Garantie gilt für alle Modelle ab Modelljahr 2025 ausser ID. Buzz/ID. Buzz Cargo ab Modelljahr 2026. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Garantie Bedingungen oder erhalten Sie bei Ihrem Volkswagen Nutzfahrzeuge Partner.

Garantie für VW Nutzfahrzeuge

Produkte Bereits bei der Produktion der Fahrzeuge legen wir grossen Wert auf Qualitätssicherung sowie Langlebigkeit. Durch die angebotenen Garantieleistungen für das Fahrzeug und seine Teile können Sie sich zusätzlich auf uns verlassen.

Folgende Garantieleistungen bietet VW Nutzfahrzeuge in der Schweiz an:


Sollte im Kaufvertrag nichts anderes festgelegt sein, wird vom Verkäufer für VW Nutzfahrzeuge eine Gewährleistung in folgendem Umfang geleistet:

  • Neuwagen-Garantie: 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung
  • Anschlussgarantie (alle Modelle ab Modelljahr 2026): 3 Jahre bis max. 200’000 km
  • Garantie gegen Lackmängel: 3 Jahre
  • Garantie gegen Karosserie-Durchrostung: 12 Jahre
  • Garantie für Volkswagen Original Teile und Volkswagen Original Zubehör: 2 Jahre
  • Garantie auf die Hochvolt-Lithium-Ionen-Batterie: 8 Jahre oder 160'000 km (je nachdem, was zuerst eintritt / mind. 70 % der Nettokapazität)

 

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